+(8) Diese Erklärung soll Mehrfachanträgen mit dem gleichen Inhalt und Sachverhalt bei verschiedenen zuständigen Stellen ausschließen. Sie müssen nur solche Anträge angeben, die nach Inkrafttreten des BQFG seit 1. April 2012 gestellt wurden. Die Erklärung schließt selbstverständlich neue Anträge oder ein Wiederaufgreifen des Verfahrens bei neuer Sachlage nicht aus.