"Alle dem Vollstreckungsschuldner gegenwärtig und künftig gegen Sie zustehende Ansprüche, Forderungen und Rechte aus der bestehenden Geschäftsbeziehung insbesondere aus den bei Ihnen derzeit und künftig geführten Konten, z.B. Konto-Nr. 4501152244, auf - das am Tag der Zustellung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung bestehende Guthaben, sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage (§ 833a ZPO). - Gutschrift aller Eingänge, Barabhebung, Durchführung von Überweisungen an sich und an Dritte. - Auszahlung, Gutschrift oder Überweisung an sich und an Dritte von Kreditmitteln aus bereits abgeschlossenen und künftigen Kreditverträgen (Z.B. Kredit oder Überziehungskredit ohne besondere Zweckbindung oder Kredit für betriebliche Zwecke, falls Betriebssteuern geschuldet werden)."