Auf Zahlung der zu Gunsten des Schuldners bestehenden Guthaben seiner sämtlichen Girokonto bei diesem Kreditinstitut einschließlich der Ansprüche auf Gutschrift der eingehenden Beträge; mitempfändet wird die angebliche Forderung des Schuldners an den Drittschuldner auf Auszahlung eines vereinbarten Dispositionskredit („offene Kreditlinie“), soweit der Schuldner den Kredit in Anspruch nimmt